Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BM Hischmann GmbH (im Folgenden „AG“) und dem jeweiligen Auftragnehmer (im Folgenden „AN“). Sie sind Bestandteil aller Angebote und Vereinbarungen, unabhängig von der Art des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts.
1.2. Alle vom AN übernommenen Leistungen, insbesondere in den Bereichen Planung, Baumanagement und sonstige Dienstleistungen, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des AN finden keine Anwendung, es sei denn, der AG hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des AG sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Eine abweichende Auftragsbestätigung des AN gilt als genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
2.2. Angebote des AN bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den AG. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3. Die Vertrags- und Auftragssprache ist Deutsch. Dies gilt für Besprechungen, Korrespondenz, Unterlagen, Pläne und sonstige Dokumente.
3. Leistungsumfang und Beauftragung Dritter
3.1. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Anfrage des AG, der Auftragsbestätigung und diesen AGB.
3.2. Der AN darf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG beauftragen. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN, der deren fachliche Qualifikation sicherzustellen hat. Der AG kann Dritte ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1. Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Honorare als Pauschalhonorare. Nicht vom AG veranlasste Mehrleistungen sind nicht zusätzlich zu vergüten.
4.3. Die Zahlung erfolgt nach vollständiger und mängelfreier Leistungserbringung.
4.4. Abrechnungen erfolgen in EUR, unter Verwendung des metrischen Systems und der in Österreich anerkannten technischen Einheiten.
5. Pflichten der Vertragspartner
5.1. Der AN verpflichtet sich zur fachgerechten und technisch aktuellen Ausführung der Leistungen.
5.2. Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit oder Eignung der Vorgaben des AG sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.3. Der AN informiert den AG laufend über wesentliche Entwicklungen und Vorkommnisse.
5.4. Unstimmigkeiten, Fehler oder Risiken in Bezug auf Kosten, Termine und technische Vorgaben hat der AN unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.5. Auf Verlangen hat der AN alle relevanten Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.
6. Verzug und Rücktritt
6.1. Bei schuldhaftem Verzug des AN kann der AG vom Vertrag zurücktreten und eine Vertragsstrafe von 5 % der Auftragssumme geltend machen.
6.2. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien) kann der AG vom Vertrag zurücktreten.
6.3. Ein sofortiges Rücktrittsrecht besteht bei Verlust der Gewerbeberechtigung des AN oder wesentlichen Vertragsverletzungen.
6.4. Im Falle eines Rücktritts verliert der AN jeglichen Entgeltanspruch für nicht erbrachte oder unbrauchbare Leistungen. Bereits geleistete Zahlungen sind samt Zinsen zurückzuerstatten.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Der AG kann zwischen Verbesserung, Austausch oder Preisminderung wählen.
7.2. Der AN muss innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
7.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Übernahme der Leistung.
8. Aufrechnung und Forderungsabtretung
8.1. Der AN ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des AG aufzurechnen.
8.2. Forderungen gegen den AG dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG an Dritte abgetreten werden.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1. Der AN räumt dem AG ein umfassendes, exklusives und übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein.
9.2. Die Rechteübertragung ist mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten und erfolgt mit der Übergabe der Unterlagen.
9.3. Sämtliche Originale sind nach Abschluss der Leistungserbringung an den AG zu übergeben.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
10.1. Der AN verpflichtet sich zur Wahrung der Interessen des AG in fachlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und terminlicher Hinsicht.
10.2. Alle im Zuge des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
10.3. Der AN hat sicherzustellen, dass auch von ihm beauftragte Dritte zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
10.4. Eine Veröffentlichung oder Referenznennung des AG ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
11.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, sofern nicht § 14 KSchG etwas anderes vorsieht.
11.3. Vertragsänderungen und Mehrleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.