Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden AGB der Firma Baumanagement Hirschmann, bilden die Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen „Baumanagement Hirschmann und deren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Diese AGB gehen den etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit an.
Vereinbarungen, welche diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn Baumanagement Hirschmann hierzu schriftlich zugestimmt hat. Baumanagement Hirschmann ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht für einen Zeitraum von 30 Tagen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von „Baumanagement Hirschmann" sind freibleibend und unverbindlich. An „Baumanagement Hirschmann" gerichtete Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn diese durch „Baumanagement Hirschmann" schriftlich bestätigt werden. Eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Beginn der Auftragsausführung ersetzen die schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrages muss „Baumanagement Hirschmann" nicht akzeptieren. Baumanagement Hirschmann ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3 Leistungen
„Baumanagement Hirschmann" ist berechtigt Leistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. „Baumanagement Hirschmann" erbringt Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Beratung, Berechnung, Planung, Betreuung. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen. Der Auftraggeber überprüft die technische Machbarkeit eines Gewerkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht auf eigene Verantwortung. Eine Prüfung durch „Baumanagement Hirschmann" ist nicht geschuldet.
Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung und dem erteilten Auftrag.
„Baumanagement Hirschmann" ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen.
Alle in der Bibliothek von „Baumanagement Hirschmann" vorhandenen Objekte werden kostenlos
zur Verfügung gestellt. Sollten spezielle oder ganz bestimmte Elemente benötigt werden, trägt die Mehrkosten hieraus der Auftraggeber.
4 Umfang der Leistungen, Gewährleistung
Alle Aufträge und Vereinbarungen verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
„Baumanagement Hirschmann" behält sich vor, auch für Mitbewerber des Auftraggebers zu arbeiten
Nach Vertragsschluss gewünschte Leistungen sind gesondert abzurechnen.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Subjektive oder gestalterische Ansichten des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Sofern das jeweilige Gewerk aufgrund seiner generellen Form und Funktion dargestellt ist gilt die Leistung als erbracht.
„Baumanagement Hirschmann" ist in der Gestaltung grundsätzlich frei, sofern keine Vorgaben des Auftraggebers gemacht werden.
5 Mitwirkungspflichten, Rechte Dritter
Soweit der Auftraggeber Inhalte zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung stellt, versichert diese die erforderlichen Rechte an den Inhalten zu besitzen und stellt „Baumanagement Hirschmann" von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Alle erforderlichen Daten zur Erstellung des Projektes werden vom Auftraggeber in gut lesbarer und kompatibler, digitaler Form vor Projektbeginn kostenlos zur Verfügung gestellt. „Baumanagement Hirschmann" ist nicht verantwortlich für falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers.
Der Auftraggeber unterstützt „Baumanagement Hirschmann" bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Insbesondere gehört hierzu, dass der Auftraggeber die zur Auftragsabwicklung erforderlichen technischen Informationen per E-Mail zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber ist für die Speicherung von übermittelten Inhalten selbst verantwortlich. Eine Archivierung durch „Die Renderei“ ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.
6 Termine und Lieferung, Abnahme
Die von „Der Renderei“ geschuldeten Leistungen gelten mit der Übermittlung an den Auftraggeber als erfüllt. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in digitaler Form, erhält der Auftraggeber diese per E-Mail im PDF oder JPG Format. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Bilder und Videos in Full HD (1920x1080px) ausgeliefert. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in Druckform werden diese per Post an den Auftraggeber verschickt. Das Versendungsrisiko trägt der Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist.
Die rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, sind von “Die Renderei” nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
“Die Renderei” ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Übermittlung der Informationen durch den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen zu berechnen.
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung keine berechtigten Beanstandungen übermittelt werden.
7 Ablauf der Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner zu benennen, die „Der Renderei“ für die Dauer des Auftrages zur Verfügung steht. Die Kontaktperson wird ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen hinsichtlich des Auftrages zu treffen.
Als Basis dienen freigegebene CAD Pläne in 2D Form bzw. 3D Modelle bzw. Grundrisspläne oder vollständig bemaßte Skizzen. Die Fixierung der Augpunkte (Perspektive) erfolgt mittels Skizze welche vom Auftraggeber vor Angebotserstellung übermittelt werden muss. Sollten keine Angaben zu Augpunkten (Perspektiven) gemacht werden, wählt „Die Renderei“ passende Augpunkte aus. Sollten keine Informationen zum Blickwinkel gemacht worden sein, stellt Nichtgefallen keinen Reklamationsgrund dar. Informationen zu Details wie der Lichtstimmung, Materialien, Möbel, Bepflanzung und sonstigen Ausstattungselementen müssen unaufgefordert vom Auftraggeber vor Angebotserstellung übermittelt werden. Sollten keine Angaben zu Details übermittelt werden, werden diese von der Renderei nach eigenem Ermessen gewählt und stellen bei Nichtgefallen keinen Reklamationsgrund dar.
Die Vereinbarung von nicht gesetzlich vorgeschriebenen Korrekturschleifen bedarf der Zustimmung von „Die Renderei“. Ein Korrekturdurchlauf ist schriftlich zu beauftragen und muss klare und eindeutigen Beschreibungen zu konkreten Änderungswünschen enthalten. Dabei darf es sich nur um Details (Hinzufügen/entfernen von Dekoration und Beleuchtungskörpern oder Einrichtungsgegenständen, Farbänderungen etc.) und nicht um Änderungen der grundlegenden Architektur handeln. Ein Korrekturdurchlauf beinhaltet maximal drei Änderungswünsche.
8 Geheimhaltung
„Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
-
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
-
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
-
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
-
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
-
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
-
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
9 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten.
Der Erwerb des Nutzungsrechtes steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber. Bearbeitungen der Inhalte dürfen nicht ohne Genehmigung von „Die Renderei“ vorgenommen werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung von “Die Renderei” nicht zulässig.
Bei verwendung von Stockvideomaterial gelten die Standart-Lizenzbedingungen der jeweiligen Lieferanten.
Diese können hier eingesehen werden:
https://www.pond5.com/de/unsere-lizenzen
https://stock.adobe.com/at/license-terms
Die “Die Renderei” darf die erstellten Inhalte uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden.
10 Haftung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der “Die Renderei”, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet “Die Renderei” nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der “Die Renderei”, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit “Die Renderei” den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit “Die Renderei” und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Bei Gestaltung von Webseiten und Exposes wird „Die Renderei“ nur gestalterisch tätig und haftet nicht für die rechtlich einwandfreie Umsetzung. Es wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber selbst für die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen zum betreiben einer Webseite und deren Inhalte haftet. Für Exposes wird keine Haftung für Inhalte, Rechtschreibung und Formatierung übernommen. Die finale Druckfreigabe hat vom Auftraggeber zu erfolgen. Dieser haftet auch für Druckfehler aller Art.
11 Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die “Die Renderei” berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der „Brückner Real Estate GmbH“.
Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die “Die Renderei”, die laufenden Arbeiten einzustellen. Die Renderei ist berechtigt gesetzliche Vezugszinsen zu verlangen.
“Die Renderei” verlangt, falls nicht schriftlich anders vereinbart, vor Beginn der Auftragsausführung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme. Diese ist mit dem Moment der Beauftragung fällig. Geleistete Anzahlungen sind bei späterem Projektstorno, Teilstorno oder Projektabbruch nicht erstattungsfähig.
Falls die Option „Erst Verkaufen – dann bezahlen“ gewählt wurde, wird der gesamte Rechnungsbetrag nach spätestens nach Ablauf 1 Jahres (365 Tage) nach Auftragserteilung fällig.
12 Datenschutz
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit „Die Renderei“, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt „Die Renderei“ von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an „Die Renderei“ oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
„Die Renderei“ versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
13 Streitschlichtung
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
„Die Renderei“ ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14 Ausschluss des Widerrufrechtes
Der Auftraggeber hat kein Widerrufsrecht, da es sich bei den Arbeiten von „Die Renderei“ um individuell angefertigte Werke handelt, für die das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist.
„Die Renderei“ bietet auch darüber hinaus kein vertragliches Rücktrittsrecht an.
15 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht von Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von „Die Renderei“.
16 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.